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Hinweis zu Urkundenübersetzungen

Eine Urkunde ist vollständig und sachlich richtig zu übersetzen. In einigen Fällen ist auch eine „auszugsweise Übersetzung“ möglich, bei der ausgelassene Stellen zu kennzeichnen sind. Es darf nichts weglassen werden.

Das Erscheinungsbild der Übersetzung sollte dem Original möglichst nahe kommen. Die Formatierung wird möglichst gut nachgebildet. Siegel, Wappen, Fotos, Streichungen und Ähnliches auf dem Dokument werden in der Übersetzung an der entsprechenden Stelle mit einem Hinweis versehen.

In der Regel wird eine Kopie des Originals an die Übersetzung geöst.

Bei Übersetzungen für das Ausland wird für manche Länder ein zusätzlicher Nachweis gefordert (Apostille oder Legalisation).
Bei der Beschaffung solcher Dokumente bin ich Ihnen gern behilflich.

Weitere Ausfertigungen Ihrer beglaubigten Übersetzung können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachbestellen.